Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Transport- und Zustelldienstleistungen als Delivery Service Partner (DSP)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Transport- und Zustelldienstleistungen, die [Name des Unternehmens] („Auftragnehmer“) im Rahmen von Verträgen mit Amazon EU S.à r.l., deren verbundenen Unternehmen oder beauftragten Gesellschaften („Auftraggeber“) erbringt.
1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer führt Transport- und Zustelldienstleistungen im Rahmen des Amazon-Logistiknetzwerks durch.
2.2 Die konkrete Leistungspflicht ergibt sich aus den jeweiligen Tages- bzw. Tourenaufträgen des Auftraggebers.
3. Pflichten des Auftragnehmers
3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vom Auftraggeber übergebenen Sendungen pünktlich, ordnungsgemäß und vollständig zuzustellen.
3.2 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass:
nur zuverlässiges, geschultes und im Straßenverkehr geeignetes Fahrpersonal eingesetzt wird,
das Personal die vom Auftraggeber vorgegebenen Standards (u. a. Kundenfreundlichkeit, Erscheinungsbild, Scanpflichten, Liefernachweise) einhält,
eingesetzte Fahrzeuge den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen (u. a. technische Eignung, Branding, Sicherheitsstandards).
3.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Compliance-Richtlinien des Auftraggebers, insbesondere zu Datenschutz, Arbeitssicherheit und Verhaltenskodex, einzuhalten.
4. Arbeitsrechtliche Verpflichtungen
4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche gesetzlichen Vorschriften des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts einzuhalten.
4.2 Der Auftragnehmer garantiert insbesondere:
Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem MiLoG sowie Einhaltung von Tarif- oder Branchenmindestlöhnen, sofern anwendbar,
ordnungsgemäße Anmeldung und Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen für alle eingesetzten Arbeitnehmer,
Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten,
nur Fahrer einzusetzen, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und – soweit erforderlich – weiterer Qualifikationsnachweise sind.
4.3 Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer entsprechende Nachweise (z. B. Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise, Führerscheine, Schulungsnachweise) vorzulegen.
5. Pflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber übergibt die Sendungen in ordnungsgemäßem Zustand zur Beförderung.
5.2 Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Systeme und technischen Hilfsmittel (z. B. Scanner-Apps, Routeninformationen) zur Verfügung.
6. Vergütung und Abrechnung
6.1 Die Vergütung richtet sich nach den mit dem Auftraggeber vereinbarten Touren- oder Stückpreisen.
6.2 Abrechnungen erfolgen auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Leistungsnachweise.
6.3 Rechnungen sind innerhalb von [z. B. 30] Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
7. Haftung
7.1 Für Güterschäden haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der §§ 407 ff. HGB, soweit nicht in diesen AGB oder im Einzelvertrag abweichend geregelt.
7.2 Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm Rohgewicht der beschädigten oder verlorenen Sendung begrenzt.
7.3 Für Verspätungsschäden ist die Haftung – soweit zulässig – auf das Dreifache der vereinbarten Fracht beschränkt.
7.4 Für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
8. Versicherung
8.1 Der Auftragnehmer unterhält eine ausreichende Verkehrshaftungsversicherung sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung.
8.2 Auf Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten (Kunden- und Sendungsdaten) ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags zu verarbeiten und gemäß DSGVO zu schützen.
9.2 Alle Informationen über Abläufe, Systeme und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers sind vertraulich zu behandeln.
10. Subunternehmer
10.1 Der Einsatz von Subunternehmern durch den Auftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
10.2 Der Auftragnehmer bleibt auch bei Einsatz genehmigter Subunternehmer für die Einhaltung sämtlicher Pflichten verantwortlich.
11. Vertragsstrafen
11.1 Verstößt der Auftragnehmer gegen wesentliche Vertragspflichten (z. B. wiederholte unpünktliche Zustellungen, Einsatz nicht zugelassener Fahrer, Verstöße gegen Arbeits- oder Sozialrecht), kann der Auftraggeber eine angemessene Vertragsstrafe verhängen.
11.2 Die Höhe der Vertragsstrafe wird im Einzelfall festgelegt und kann bis zu [z. B. 5.000 EUR] je Verstoß betragen.
11.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
12. Kündigung
12.1 Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von [z. B. 3 Monaten] zum Monatsende gekündigt werden.
12.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen Sicherheits-, Compliance- oder Arbeitsrechtsvorgaben vor.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.3 Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.